Der Fllungsgrad der Tanks muss so bemessen sein, dass bei Erwrmung des Inhalts auf die Temperatur, bei der der Dampfdruck dem
ffnungsdruck der Sicherheitsventile entspricht, das Volumen der Flssigkeit 95% des Fassungsraumes des Tanks bei dieser Temperatur nicht berschreitet. Die Vorschrift des Absatzes 4.3.2.3.4 gilt nicht.